Anbauvereinigung

Eine Anbauvereinigung, oft auch als Cannabis Social Club bezeichnet, ist ein im deutschen Cannabisgesetz (CanG) verankerter, nicht-gewinnorientierter Verein, dessen Zweck der gemeinschaftliche Anbau von Cannabis und dessen kontrollierte Abgabe an die eigenen Mitglieder ist. Diese Vereine stellen neben dem privaten Eigenanbau die zweite legale Säule für den Zugang zu Cannabis für Erwachsene in Deutschland dar. Sie unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften, die von der Mitgliederzahl über die Anbaubedingungen bis hin zur Weitergabe reichen.

Inhaltsverzeichnis

Zweck und Ziele einer Anbauvereinigung

Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Modell der Anbauvereinigungen mehrere Ziele. Im Vordergrund steht die Schaffung eines legalen, nicht-kommerziellen Rahmens, der den Schwarzmarkt eindämmen soll. Mitglieder erhalten Zugang zu Cannabis von bekannter Herkunft und kontrollierter Qualität. Gleichzeitig sollen durch strenge Auflagen der Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleistet werden. Wichtige Aspekte sind:

  • Qualitätskontrolle: Die Vereine sind für die Qualität ihres angebauten Cannabis verantwortlich.
  • Prävention: Jede Anbauvereinigung muss ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept vorweisen und einen Präventionsbeauftragten benennen.
  • Keine Gewinnorientierung: Die Vereine dürfen keine Gewinne erwirtschaften. Die Mitgliedsbeiträge dienen ausschließlich der Deckung der Selbstkosten für Anbau, Verwaltung und Präventionsarbeit.
  • Gemeinschaft: Der Vereinscharakter soll den Austausch und die gemeinsame Verantwortung der Mitglieder fördern.

Die wichtigsten gesetzlichen Regeln

Für die Gründung und den Betrieb einer Anbauvereinigung hat der Gesetzgeber klare und strenge Regeln festgelegt, die behördlich kontrolliert werden.

  • Mitgliedschaft: Nur volljährige Personen mit Wohnsitz in Deutschland können Mitglied werden. Die maximale Mitgliederzahl ist auf 500 begrenzt. Eine Person darf nur Mitglied in einer einzigen Anbauvereinigung sein.
  • Anbau: Der Anbau darf ausschließlich durch Mitglieder des Vereins erfolgen und muss vor dem Zugriff Unbefugter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, durch besondere Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Zäune, einbruchsichere Räume) geschützt werden.
  • Weitergabe: Das Cannabis darf ausschließlich an Mitglieder weitergegeben werden. Die Abgabemenge ist auf maximal 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat begrenzt. Für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren gelten reduzierte Mengen und THC-Grenzwerte. Die Weitergabe muss in einer neutralen Verpackung mit einem Beipackzettel erfolgen, der Informationen zu Sorte, THC-Gehalt und gesundheitlichen Risiken enthält.
  • Konsumverbot: Der Konsum von Cannabis in den Räumlichkeiten der Anbauvereinigung und in deren unmittelbarer Nähe ist gesetzlich verboten.

Abgrenzung zum privaten Eigenanbau

Während der private Eigenanbau dem Einzelnen die volle Kontrolle über seine Pflanzen gibt, stellt die Anbauvereinigung eine Alternative für Personen dar, die nicht die Möglichkeit, das Wissen oder die Zeit für den eigenen Anbau haben. Mitglieder geben die Verantwortung für den Anbauprozess an den Verein ab und erhalten im Gegenzug ein fertiges Produkt. Der Eigenanbau bietet maximale Autonomie, erfordert aber auch den gesamten Arbeitsaufwand von der Keimung bis zur Ernte. Die Mitgliedschaft in einem Club ist hingegen serviceorientiert, aber mit Mitgliedsbeiträgen und festen Regeln verbunden.

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