Cannabisgesetz

Das Cannabisgesetz (kurz CanG), mit vollem Namen „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (Konsumcannabisgesetz – KCanG), ist das in Deutschland geltende Bundesgesetz, das den privaten Umgang mit Cannabis für Erwachsene neu regelt. Es trat in seinen wesentlichen Teilen am 1. April 2024 in Kraft und legalisiert unter strengen Auflagen den privaten Eigenanbau sowie den Besitz bestimmter Mengen Cannabis zum Eigenkonsum.

Inhaltsverzeichnis

Die Kernregelungen für den privaten Anbau

Für Gärtner, die Cannabis für den Eigenbedarf anbauen möchten, sind vor allem die Regelungen des privaten Eigenanbaus entscheidend. Das Cannabisgesetz legt hier klare Grenzen fest, deren Einhaltung für die Legalität des Anbaus zwingend erforderlich ist.

  • Anzahl der Pflanzen: Pro volljähriger Person dürfen am eigenen Wohnsitz oder am gewöhnlichen Aufenthaltsort maximal drei lebende Cannabispflanzen gleichzeitig angebaut werden.
  • Schutz vor dem Zugriff Dritter: Das Gesetz verpflichtet den Anbauer, seine Pflanzen und die daraus gewonnene Ernte wirksam vor dem Zugriff durch Kinder, Jugendliche und Dritte zu schützen. Dies kann beispielsweise durch den Anbau in einem abgeschlossenen Raum oder einem verschließbaren Grow-Zelt erfolgen.

Die Herkunft des Saatguts ist ebenfalls geregelt. Samen dürfen legal über das Internet aus anderen EU-Ländern bestellt oder ab dem 1. Juli 2024 über deutsche Anbauvereinigungen bezogen werden.

Besitzgrenzen und Umgang mit der Ernte

Neben dem Anbau regelt das Cannabisgesetz auch die erlaubten Besitzmengen. Hier wird zwischen dem Besitz zu Hause und dem Mitführen in der Öffentlichkeit unterschieden.

  • Besitz am Wohnsitz: Am eigenen Wohnsitz ist der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis zum Eigenkonsum erlaubt. Diese Menge bezieht sich auf die geerntete und verarbeitete Substanz und gilt zusätzlich zu den drei lebenden Pflanzen.
  • Besitz in der Öffentlichkeit: Außerhalb des eigenen Wohnsitzes dürfen volljährige Personen bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis mit sich führen.

Der öffentliche Konsum von Cannabis ist ebenfalls reguliert und unter anderem in unmittelbarer Nähe von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und in Fußgängerzonen (zwischen 7 und 20 Uhr) verboten.

Ziele des Gesetzes

Die Bundesregierung verfolgt mit dem Cannabisgesetz mehrere Ziele. An erster Stelle stehen die Eindämmung des Schwarzmarktes, die Verbesserung des Gesundheits- und Jugendschutzes durch kontrollierte Qualität und die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumenten. Durch die klaren rechtlichen Rahmenbedingungen soll ein verantwortungsvollerer Umgang mit Cannabis gefördert werden.

Siehe auch